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   OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05   

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https://dejure.org/2006,11709
OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05 (https://dejure.org/2006,11709)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2006 - 12 U 1017/05 (https://dejure.org/2006,11709)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 12 U 1017/05 (https://dejure.org/2006,11709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aufgrund anwaltlicher Vertretungsmängel im Berufungsverfahren zu einem Arzthaftungsprozess; Nichtdurchführung der Berufung im Vorprozess; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Verletzung der ärztlichen ...

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Erfolgsaussicht der vom Mandanten angestrebten Klage

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Zur Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich des Prozessrisikos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Arzt bei der Behandlung gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen habe, liegt demnach zuerst bei dem angeblich geschädigten Patienten (vgl. BVerfGE 52, 131, 158).

    Unter anderem aus demselben Grund kommt auch eine Umdeutung des Beweisantrages der Klägerin in einen Antrag auf Einholung des Gutachtens eines weiteren Sachverständigen hier nicht in Betracht (vgl. die Kontroverse bei Stimmengleichheit zum umgekehrten Umdeutungsweg in BVerfGE 52, 131, 149, 161).

  • OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00

    Rechtsanwaltshaftung: Zulässigkeit eines unbezifferten Sachantrags;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Die für den Vorprozess geltenden Regeln über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, insbesondere im Arzthaftungsprozess, sind allerdings grundsätzlich auch im nachfolgenden Verfahren über die Anwaltshaftung zu beachten (vgl. PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2001, 175 ff.).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Sie würde gegebenenfalls Beweiserleichterungen für anderweitig zu begründende Ansprüche vermitteln können (vgl. BGHZ 72, 132, 138 f.).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 23/04

    Pflichten des Rechtsanwalts; Beratung über ausgefallene Rechtsmaterie

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Der Anwalt muss aufgrund seiner dienstvertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Mandanten den Sachverhalt auch daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen (vgl. BGH NJW 2006, 501, 503).
  • OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05

    Haftung des Rechtsanwalts: Umfang der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Insbesondere über eine im Einzelfall fehlende Erfolgsaussicht des in Aussicht genommenen Rechtsbehelfs muss er den Mandanten aufklären, damit dieser eigenverantwortlich entscheiden kann, ob er das damit verbundene Prozessrisiko eingehen will oder nicht (vgl. Senat Urt. vom 12. Juni 2006 - 12 U 315/05 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 382/04

    Ausforschungsbeweis: Umfang der Darlegungslast

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Andernfalls würde eine Ausforschung erfolgen, die mit der Beibringungsmaxime des Zivilprozesses unvereinbar ist (vgl. OLG Saarbrücken OLG-Report Saarbrücken 2006, 461, 462 f.).
  • OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 1553/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Deshalb ist dieser Aspekt zu Recht nicht ausdrücklich in die Urteile des Landgerichts im Vorprozess und im vorliegenden Arzthaftungsprozess aufgenommen worden; die Gründe einer gerichtlichen Entscheidung haben sich zu den wesentlichen Aspekten zu äußern, aber nicht zu allen erkennbar unerheblichen Einzelheiten (vgl. Senat NJW-RR 2004, 392, 393).
  • OLG Rostock, 20.10.2003 - 3 U 6/03

    Bindung des Berufungsgerichts an eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Vor diesem Hintergrund erscheint es schon aus prozessrechtlichen Gründen ausgeschlossen, dass die Berufung im Vorprozess mit diesem Angriff Erfolg gehabt hätte (vgl. zur Bindungswirkung des Urteilstatbestands für das Berufungsgericht mangels Tatbestandsberichtigung OLG Rostock Urt. vom 23. Oktober 2003 - 3 U 6/03).
  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 5 U 1470/04

    Arzthaftung: Notwendige Beweiserhebung durch Sachverständigenbeweis anstatt durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
    Es ist nicht Aufgabe eines sachverständigen Zeugen, sondern des Sachverständigen, dem Richter Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse des jeweiligen Wissensgebietes zu vermitteln oder aufgrund seiner Fachkenntnisse Schlussfolgerungen aus einem bestimmten Sachverhalt zu ziehen (vgl. OLG Koblenz MedR 2005, 473, 474).
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